Die aktuelle Lage stellt eine Ausnahmesituation dar, auf die die Bundesnetzagentur nun unter anderem mit einer unbürokratischen Verlängerungsmöglichkeit von Fristen für die Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energie-Projekten reagiert. Die gesetzlich vorgegebenen Ausschreibungstermine finden weiterhin statt. Bietende müssen ihre Gebote wie gewohnt fristgerecht einreichen. Die Zuschlagsentscheidungen selbst werden zunächst nicht online bekanntgegeben. Wie die Behörde mitteilt, beginnen die Fristen, etwa für Ponälen, Realisierungsfristen und Zahlungen der Zweitsicherheit damit vorerst nicht zu laufen. Alle Details zu Ausschreibungen für EE- und KWK-Anlagen erhalten Sie hier: www.bundesnetzagentur.de.